Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des DBT-eMeldung-Portals und der Dienstleistung „DBT-eMeldung“
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
1.1 Über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG („DBT“) ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Düsseldorf. Sie wurde zur Sicherung der für eine Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet. Mit dem DBT-eMeldung-Portal stellt DBT eine technische Lösung zur elektronischen Abfrage bereit, ob Bestattungsvorsorge-Treuhandverträge bei der DBT („THV“) bestehen, und zur Meldung von Sterbefällen. Das DBT-eMeldung-Portal wird technisch vom Dienstleister Rapid Data GmbH Unternehmensberatung, Ritterstraße 3 10969 Berlin, HRB 179651 für DBT betrieben.
1.2 Anwendungsbereich. Diese AGB gelten für die Nutzung des DBT-eMeldung-Portals und der darüber bereitgestellten DBT-eMeldung-Dienstleistungen durch Bestatter.
2. Registrierung für das DBT-eMeldung-Portal
2.1 Registrierung. Voraussetzung für die Nutzung des DBT-eMeldung-Portals und der DBT-eMeldung-Dienstleistungen ist der Abschluss eines Nutzungsvertrags für das DBT-eMeldung-Portal durch Registrierung. Um sich zu registrieren, muss der Bestatter ein elektronisches Anmeldeformular ausfüllen. Dabei muss er bestimmte Angaben machen (z.B. Name des Bestatters, Adresse, E-Mail-Adresse) („Vertragsdaten“). Der Bestatter kann jederzeit bis zur elektronischen Absendung des Anmeldeformulars seine Angaben korrigieren. Ein verbindliches Angebot zum Abschluss gibt der Bestatter mit Absendung des Anmeldeformulars ab. Das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen verbindlich. Innerhalb dieser Frist behält sich DBT vor, das Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Portalnutzungsvertrags des Bestatters besteht nicht. Wenn DBT dem Bestatter nach Absendung des Anmeldeformulars den Vertragsabschluss per E-MAIL bestätigt kommt mit Zugang dieser Bestätigung der Portalnutzungsvertrag zwischen DBT und dem Bestatter zustande und legt DBT ein Konto für den Bestatter an. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses wird von DBT gespeichert. Eine Stammdatenverwaltung wird im DBT-eMeldung-Portal zur Verfügung gestellt. Der Bestatter versichert, dass die Vertragsdaten vollständig und zutreffend sind. Er wird DBT Änderungen der Vertragsdaten unverzüglich mitteilen.
2.2 Voraussetzung für die Registrierung. Die Registrierung ist ausschließlich gewerblich tätigen Bestattungsunternehmen möglich. Die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.
2.3. Kommunikation via E-Mail. DBT kann dem Bestatter rechtsgeschäftliche Erklärungen an die in seinem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse übermitteln.
2.4 Passwort. Der Bestatter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Zugang zum DBT-eMeldung-Portal nicht von unbefugten Dritten genutzt werden kann. Er hat insbesondere sein Passwort geheim zu halten. Soweit er Kenntnis davon oder Anlass zur Vermutung hat, dass Dritte Zugriff auf sein Passwort haben oder sich auf andere Weise Zugang verschafft haben oder verschaffen könnten, ist er verpflichtet, DBT hiervor unverzüglich in Kenntnis zu setzen. DBT ist berechtigt, den Zugang daraufhin bis zur Klärung des Sachverhaltes zu sperren.
2.5 Haftung für Missbrauch des Zugangs. Der Bestatter haftet gegenüber DBT für alle Handlungen, die über seinen Zugang zum DBT-eMeldung-Portal erfolgen, es sei denn, ihn trifft kein Verschulden für solche Handlungen.
2.6 Weiterentwicklung des DBT-eMeldung-Portals. DBT behält sich vor, das DBT-eMeldung-Portal und die darüber bereitgestellten DBT-eMeldung-Dienstleistungen fortlaufend zu verbessern und weiter zu entwickeln und im Zuge der Weiterentwicklung Funktionen zu ändern, insbesondere zu erweitern oder einzuschränken.
2.7 Nutzung des DBT-eMeldung-Portals und der DBT-eMeldung-Dienstleistungen ausschließlich zur Abwicklung konkreter eigener Bestattungsaufträge des Bestatters. Der Bestatter ist zur Nutzung des DBT-eMeldung-Portals und der DBT-eMeldung-Dienstleistungen ausschließlich zur Abwicklung konkreter eigener Bestattungsaufträge berechtigt. Eine weitergehende Nutzung ist ihm untersagt.
2.8 Laufzeit und Kündigung. Der Portalnutzungsvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Beide Parteien können ihn jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, und zwar durch Erklärung in Textform.
3. Durchführung von Recherchen und Meldungen zu Todesfällen
3.1 Recherchen. Nach Registrierung für das DBT-eMeldung-Portal kann der Bestatter über das DBT-eMeldung-Portal die über das Portal bereitgestellten DBT-eMeldung-Dienstleistungen nach Maßgabe dieser AGB nutzen: Er kann in einem ersten Schritt zunächst abfragen, ob für die verstorbene Person, für die er einen eigenen verbindlichen Bestattungsauftrag erhalten hat, ein DBT-Vertrag vorliegt (Recherche). DBT führt die Recherche mit der nachfolgend geregelten Recherchegenauigkeit durch. Wenn beim ersten Schritt ein DBT-Vertrag ermittelt wurde, kann der Bestatter in einem zweiten Schritt eine Meldung des Sterbefalls an DBT auslösen und die Auszahlung des auf Basis des ermittelten THV hinterlegten Betrages anfordern (digitale Sterbefallmeldung mit Auszahlungsaufforderung). Zur Durchführung der Recherchen und der digitalen Sterbefallmeldung gibt der Bestatter für einen bei ihm beauftragten Sterbefall, die relevanten Daten in ein im DBT-eMeldung-Portal abrufbares Formular ein oder diese Daten werden ganz oder teilweise per Schnittstelle aus seiner Bestattungssoftware in das DBT-eMeldung-Portal übertragen. Nicht Gegenstand der DBT-eMeldung-Dienstleistungen ist die Abwicklung von THVn bzw. die Auszahlung hinterlegter Beträge.
3.2 Recherchegenauigkeit. Bei über das DBT-eMeldung-Portal beauftragten Recherchen werden THV von Personen nur erkannt, wenn die von DBT zu dieser Person gespeicherten Daten identisch mit den vom Bestatter angegebenen Daten sind. Bereits kleinere Abweichungen können dazu führen, dass ein für eine recherchierte Person vorhandener DBT-Vertrag nicht gefunden wird. Führt eine Recherche zu einer Person also zu keinem Treffer, so schließt dies das Vorhandensein eines THV nicht zwingend für diese Person aus, sondern kann ein THV für diese Person mit (auch nur geringfügig) abweichenden Daten vorhanden und gespeichert sein. Besteht die Vermutung, dass eine Absicherung besteht, sollte der Bestatter die Eingaben bei der Abfrage erneut überprüfen und ggf. angepasst neu starten. Sollte es immer noch zu keinem Treffer kommen kann der Bestatter das Vorhandensein eines DBT-Vertrags zusätzlich auf herkömmlichem Weg (schriftlich oder telefonisch) bei der DBT recherchieren.
3.3 Keine Weitergabe von Informationen an Dritte. Der Bestatter hat es zu unterlassen, Dritten Informationen über THV, die er über das DBT-eMeldung-Portal erhält, entgeltlich oder unentgeltlich bereitzustellen oder auf andere Weise verfügbar zu machen oder zu überlassen oder für Dritte zu bestellen, es sei denn, es handelt sich bei den Dritten um eigene Kunden des Bestatters, die dem Bestatter einen Bestattungsauftrag für die konkret recherchierte Person erteilt haben, und dies geschieht unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzregelungen.
3.4 Einzelabfragen und automatische Abfragen. Einige (mittels einer Schnittstelle) an das DBT-eMeldung-Portal angebundene Drittsysteme fordern bei der Anlage neuer Bestattungsaufträge automatisch eine Recherche über das DBT-eMeldung-Portal nach THVn an oder sehen dies als Option vor. Diese Funktionalität und deren Nutzung liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Bestatters.
4. Gewährleistung
4.1 DBT gewährleistet die Bereitstellung des DBT-eMeldung-Portals zur Recherche und Abmeldung von THVn während der Dauer der Vertragslaufzeit. Der Bestatter ist verpflichtet, DBT Mängel des DBT-eMeldung-Portals oder geschuldeter Leistungen nach deren Feststellung unverzüglich anzuzeigen. Bei Mängeln hat der Bestatter die Zeit des Auftretens der Mängel und die näheren Umstände zu bezeichnen. Darüber hinaus ist der Bestatter verpflichtet, DBT unverzüglich über von Dritten (einschließlich seiner Kunden) geltend gemachte Ansprüche im Zusammenhang mit Mängeln zu informieren. DBT wird auftretende Mängel in einer unter Berücksichtigung der Schwere des Fehlers angemessenen Zeit beseitigen bzw. beseitigen lassen. Ist eine Beseitigung nicht oder nur zu wirtschaftlich unangemessenen Bedingungen möglich, ist DBT berechtigt, den Portalnutzungsvertrag fristlos zu kündigen. DBT behält sich vor, anstelle des DBT-eMeldung-Portals eine andere Lösung zur Vertragserfüllung bereitzustellen.
5. Mitwirkungspflichten des Bestatters
5.1 Bereitstellen von Sterbeurkunden. Der Bestatter ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen DBTs erforderlich sind, unaufgefordert vorzunehmen, insbesondere bei der Auslösung einer Abmeldung eine Kopie der Sterbeurkunde zu übermitteln. Auf Anforderung DBTs wird der Bestatter DBT die Sterbeurkunde im Original zur Verfügung stellen.
5.2 Sorgfältige Erfassung und Bereitstellung von Daten. Der Bestatter hat sicherzustellen, dass die für Recherche und Abmeldung relevanten Daten Verstorbener, insbesondere Namen, Geburtsdatum und –ort, Sterbeurkundennummern, mit höchster Sorgfalt erfasst und über das DBT-eMeldung-Portal eingegeben werden. Soweit bei einzelnen Daten Zweifel bestehen, ob die Daten zutreffend sind, hat der Bestatter sicherzustellen, dass er im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren den Sachverhalt ermittelt und bestehende Zweifel vor der Datenerfassung ausräumt.
6. Haftung
6.1 DBT haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes grundsätzlich unbeschränkt. Dies gilt ebenso für schriftlich übernommene Garantien.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DBT der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Bestatter regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
6.3 Eine weitergehende Haftung DBTs besteht nicht.
6.4 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von DBT.
6.5 DBT haftet nicht für die Richtigkeit negativer Rechercheergebnisse, falls ein THV mit Daten gespeichert ist, der leicht von den bei der Recherche eingegebenen Daten abweicht, oder dafür, dass DBT die Daten vorhandener THV mit identischen Daten abgespeichert hat. Da bei Recherchen über das DBT-eMeldung-Portal nur THV von Personen erkannt werden, die von DBT zu dieser Person gespeicherten Daten absolut identisch mit den vom Bestatter angegebenen Daten sind, kann die Nutzung des DBT-eMeldung-Portals keine abschließende Klärung ermöglichen und die eigene Recherche des Bestatters zur Absicherung des Rechercheergebnisses nicht ersetzen.
7. Datenschutz
DBT verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten und beachtet die gesetzlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Bitte beachten Sie dazu auch DBTs Datenschutzerklärung, die über Datenschutz abrufbar ist.
8. Verschiedenes
8.1 Abtretungsverbot. Der Bestatter darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit der Registrierung oder DBT-eMeldung-Dienstleistungen nur nach schriftlicher Zustimmung DBTs auf Dritte übertragen.
8.2 Aufrechnung. Gegen Forderungen DBTs kann der Bestatter nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
8.3 Änderungen der AGB. DBT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Bestatter diese Änderungen akzeptiert. Hierfür genügt es, dass DBT den Bestatter über die neue Fassung der AGB durch Übermittlung an die vom Bestatter angegebene E-Mail-Adresse informiert. Widerspricht der Bestatter den Änderungen der AGB nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Zustimmung als erteilt. DBT wird den Bestatter in der E-Mail, mit der DBT die neue Fassung der AGB bzw. Änderungen übermittelt, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
8.4 Mitteilungen. Sämtliche Mitteilungen von DBT gegenüber dem Bestatter erfolgen an die im Konto des Bestatters angegebene Post-, Fax- oder E-Mail-Adresse des Bestatters.
8.5 Keine Geltung der AGB des Bestatters. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestatters finden keine Anwendung. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DBT der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
8.6 Subunternehmer. DBT kann DBT-eMeldung-Portal und/oder DBT-eMeldung-Dienstleistungen jederzeit ganz oder teilweise durch Subunternehmer bereitstellen bzw. erbringen lassen. Beauftragte Subunternehmer sind vertraglich an die Datenschutzbestimmungen von DBT gebunden.
8.7 Vertragssprache. Die Vertragssprache ist Deutsch.
8.8 Unterstützung bei Fragen. Bei technischen Fragen oder Fragen zum DBT-eMeldung-Portal können Bestatter sich zu den Geschäftszeiten an die DBT-Hotline wenden. Diese ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 (0)211 / 16 00 8-58. Darüber hinaus können Bestatter Fragen oder Anregungen auch per E-Mail an DBT senden über die E-Mail-Adresse treuhand@bestatter.de
9. Anbieterkennzeichnung
Die Kontaktinformationen von Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG sind:
Cecilienallee 5
40474 Düsseldorf
E-Mail: treuhand@bestatter.de
Telefon: 0211 16008-58
Telefax: 0211 16008-70
AG Düsseldorf, HRB 33732
Vorstand: Frank Wesemann (Vorsitzender), Nicole Jahr, Stephan Neuser
Aufsichtsratsvorsitzender: Rolf Matthießen
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE228568497